Schottergärten

Antrag vom 22.April 2020

Antrag  auf Erstellung einer örtlichen Satzung die das Anlegen von neuen  Stein-, Schotter- und Kiesgärten auf privaten Grundstücksflächen und kommunalen Freiflächen gem. §91  BauO Hessen verbietet.

Sehr geehrter Herr Bettels,

wir von Bündnis 90/ Die Grünen OV Einhausen beantragen,  die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand zu beauftragen eine örtliche Satzung zu erstellen, die das neu anlegen von Stein-, Schotter- und Kiesgärten auf privaten und kommunalen Grundstücksfreiflächen gem. §91 BauO Hessen verbietet. Weiterhin soll die Gemeindeverwaltung eine Liste mit insektenfreundlichen, heimischen Pflanzen und Gehölzen für eine pflegeleichte und ökologisch wertvolle Gartengestaltung bereitstellen.

Begründung

Die Debatte über die Problematik vegetationsfreier Gärten wird in vielen deutschen Kommunen geführt. Der Rückgang an Tier- und Pflanzenarten ist dramatisch. Ebenso werden hochsommerliche Temperaturen zunehmend ein Problem. Einen negative Beitrag hierzu leistet, unabhängig vom Erscheinungsbild, der wachsende Trend Gärten von Häusern vegetationsfrei mit Steinen, Schotter, Kies oder Splitt zu gestalten. Nicht nur in privaten Gärten sondern auch auf kommunalen Freiflächen ist dieser Trend zu beobachten, wie bspw. beim Kriegerdenkmal in der Gemarkung Großhausen und der Kreisel, von Heppenheim aus kommend, beides ist ein besorgniserregendes Paradebeispiel für die Verschotterung von Flächen.

Eine derartige Gestaltung beeinflusst nicht nur das örtliche Erscheinungsbild, sondern ebenfalls die Ökologie der Kommune negativ.

Umgekehrt sorgen begrünte, vegetationsreiche Gärten für ein besseres Klima, spenden Kühle, Feuchtigkeit und bieten zudem vielen Insekten und Vögeln Nahrung und ein Refugium.

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden berechtigt, entsprechende örtliche Regelungen in Form einer Satzung zu erlassen. Gem. §91 BauO Hessen können Kommunen örtliche Bauvorschriften u.a. über die äußere Gestaltung, die Begrünung von baulichen Anlagen sowie über die Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen erlassen.

Wir sind uns bewusst, dass der Erlass einer Satzung über die Gestaltung von Gärten dem einen oder anderen Garteneigentümer sicher als „Einschränkung der persönlichen Freiheit“ empfunden wird. Hierzu sei auf §8 der BauO Hessen verwiesen, die festschreibt, dass „nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, 1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind“. 

Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass eine neue Regelung nicht für bereits bestehende mit Stein-, Schotter- und Kies versiegelte Gärten gilt. Hier muss das Ziel sein, die Eigentümer zu beraten und zu motivieren ihre Gärten ökologisch wertvoller zu gestallten. Die Gemeinde sollte daher mit gutem Beispiel voran gehen und entsprechende Maßnahmen für die kommunalen Freiflächen ergreifen.

Die Ergebnisse sollten im Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss diskutiert  werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andree Scharnagl

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN