Ortsmittelpunkt

Ortsmittelpunktgestaltung

Ortsmittelpunktsgestaltung südlich der Weschnitz

Was wir wollen:

– Erhalt und Steigerung der Lebensqualität unserer BürgerInnen

– Verkehrsberuhigung, -reduzierung und -sicherheit

– Freiflächen und Reduzierung der Bodenversiegelung

– Außengastronomie und Aufenthaltsqualität

– Bezahlbaren Wohnraum

– Gesamtkonzept und einheitliche Gestaltung

Ärztliche Versorgung

Was wir wollen:

– Hausärztliche Versorgung für alle BürgerInnen vor Ort

– Barrierefrei erreichbare Praxen

– Vorteilhafte Verkehrsanbindung der Praxen

– Weiterhin Kooperation mit den Zero Praxen


Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Veräußerung des Grundstücks Marktplatz 12

Wie alles begann

Im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Hessen“ hat die Gemeinde Gelder erhalten, um das Grundstück „Marktplatz 12“ zu erwerben. Die Planung für diesen Teil des Ortsmittelpunktes konzentrierte sich damals – 2012/2013 – darauf, Freifläche zu gestalten und Verkehrsberuhigung zu ermöglichen.

Um noch einmal die Erinnerung hierzu wach zu rufen, ein Zitat aus dem damaligen Projektblatt:

„Die Verkehrssituation und Verkehrsführung um den Marktplatz ist auf Grund der Bestandsgebäude eng. Zudem bestehen unübersichtliche Stellen zur Querung für die Fußgänger. Der Marktplatz selbst wird durch die Mathildenstraße vom Platz vor dem Rathaus getrennt und ist funktional unzureichend. […] Aufgrund aktueller Entwicklungen ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ggf. möglich, das zentrale Anwesen Marktplatz 12 zu erwerben und damit eine Neuordnung zu ermöglichen. […]

Der Marktplatz soll optisch an den Rathausplatz angebunden werden.“

Es gab Ideen die Straße aufzupflastern – ähnlich dem Zentrum von Lorsch -, Außengastronomie so attraktiver zu machen, aber auch einen Kreisel zu bauen, der einen der Hauptverkehrsknotenpunkte sicherer machen sollte.

Bisher ist hiervon nichts in die konkretere Planung gegangen.

Mit dem Erhalt der der Fördergelder die – wie viele in der Gemeindevertretung immer wieder vergessen oder verdrängen – auch Steuergelder sind, ist eine Verpflichtung eingegangen worden hier im Sinne der Einhäuser BürgerInnen aktiv zu werden.

Bereits 2015 wurden drei Planungsbüros beauftragt Konzepte für diesen Bereich zu entwickeln. Diese waren vielfältig und schlossen auch eine Neubebauung nicht aus. Alle Konzepte berücksichtigten aber die Auswirkungen der Neugestaltung auf den Ortskern. Es waren ganzheitliche Ansätze, die die Bedürfnisse der BürgerInnen und die Reduzierung der Bodenversiegelung im Focus hatten.

Was nun passiert ist

Jetzt gibt es einen Investor, der der Gemeinde eine moderne Arztpraxis bauen würde. Auf das Grundstück „Marktplatz 12“. Das ist alles, was bisher wirklich bekannt ist, und jetzt musste die Gemeindevertretung im Eilverfahren darüber entscheiden, ob die Gemeinde ihm das Grundstück verkauft oder nicht.

Den GemeindevertreterInnen wurde mitgeteilt, dass es sich um ein Gebäude handeln wird, dass auch noch drei Stockwerke Wohneinheiten beinhalten soll. Es wird also richtig groß und man braucht keine Kristallkugel, um zu wissen, dass der geschaffene Wohnraum an einer so attraktiven Stelle weit weg von sozialverträglichen Miet- oder Kaufpreisen sein wird.

Einhausen veräußert also einen zentralen Punkt des Ortskerns, um gut verdienenden Menschen Wohnraum zu schaffen.

Die Gemeinde hat für den Erwerb des Grundstücks ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht und ist damit die Verpflichtung eingegangen, die Gestaltung am Allgemeinwohl zu orientieren. Reicht es uns dann aus zu sagen, es wurde eine Arztpraxis ermöglicht?

Der eigentlichen Gewinn wird so dem Investor ermöglicht, nicht den Einhäuser BürgerInnen.

Kritische Betrachtung

Das Gebäude, welches bis 2012 auf dem Grundstück „Marktplatz 12“ stand, wurde in der Vergangenheit als wesentlicher Bestandteil der verkehrlichen Gefahrenzone im Ortskern eingestuft. Es machte die Kurve unübersichtlich, da sie nicht einsehbar war und wurde so als Risiko für schwächere VerkehrsteilnehmerInnen – insbesondere Schulkinder und FahrradfahrerInnen –  gesehen. Es war gut, dass es abgerissen wurde. Neben der Beseitigung des Gefahrenpotentials entstand so eine Sichtachse, die den Blick vom Marktplatz zur Südseite, mit den einkesselnden Gebäuden von Rau und Engel erheblich entspannte und attraktiver machte.

Und jetzt hat die Gemeindevertretung den Weg geöffnet, diese positive Entwicklung rückgängig zu machen. Sie hat ermöglicht das hier ein mindestens dreistöckiges Gebäude gebaut wird.

Die anderen Fraktionen berufen sich darauf, dass die Gemeindevertretung die konkrete Ausgestaltung auch künftig mitbestimmen kann?! Das ist doch Selbstbetrug! Ab dem Moment, ab dem das Grundstück verkauft ist, gehört es der Gemeinde nicht mehr. Es können lediglich im Kaufvertrag Rahmenbedingungen festlegen werden. Aber wie soll dass denn  sinnvoll und zielführend geschehen, wenn sich weiterhin nicht auf ein Konzept für die Gestaltung des Ortsmittelpunktes südlich der Weschnitz geeinigt wurde?

Die von unserer Fraktion hierzu angeregte BürgerInnenversammlung wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Wer sich das bisherige Stückwerk plastisch vor Augen führen will, dass jetzt weitergeführt wird, der kann sich gerne die unterschiedlichen Bodenbeläge im Bereich Marktplatz / Schule ansehen. Hier wird deutlich, dass es der Gemeinde am Gesamtkonzept fehlt.

Die Fraktionen der CDU und SPD haben sich dazu entschieden die Katze im Sack zu kaufen. Auf Grundlage von Grundrissen. Nun hoffen sie, dass es schon gut geht: Das Gebäude wird schon irgendwie da hin passen, die Verkehrslage wird sich so schon nicht verschärfen, die Sichtachse wird schon irgendwie ansprechend bleiben.

Unsere Fraktion hätte dem Verkauf nur dann zustimmen können, wenn konkrete Entwürfe vorgelegen hätten und abzuschätzen gewesen wäre, ob das wirklich so sein kann.

Alternativlos?

Auch die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestreitet nicht, dass wir eine bedarfsgerechte Arztpraxis brauchen. Kann die dann nicht auch einfach auf das Grundstück der Hauptstraße 32 gebaut werden, dessen Erwerb die Gemeindevertretung in der gleichen Sitzung einstimmig beschlossen hatte?

Oder was ist mit dem Grundstück in der Mathildenstraße 54a, das uns bereits gehört? Beides sind zentrale Grundstücke.

Auch im Neubaugebiet ist der Bau einer Praxis möglich und in vielen umliegenden Gemeinden bereits Realität. Und für die, die sagen, im Neubaugebiet wäre eine Praxis zu weit weg: Das Gebäude des alten Knudis war auch eine Überlegung für eine Arztpraxis. Hierzu der Fun Fact am Rande: Ausgehend von St. Vincent ist es zum alten Knudi exakt gleich weit, wie zu den Wilbers.

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